Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

  1. Geltungsbereich
    1. Für den Geschäftsbetrieb von Michael Martikan IT-Dienstleistungen (in weiterer Folge „MM“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit seinen Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
    2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts-, Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gelten nur dann, wenn dies von MM ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
    3. MM behält sich das einseitige Recht vor, diese AGB regelmäßig abzuändern bzw. zu aktualisieren. Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen ist der Kunde an die geänderten AGB gebunden, wenn er der Änderung nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungen schriftlich widerspricht.
    4. MM verwendet aus Gründen der sprachlichen Einfachheit stets das generische Maskulinum und beabsichtigt dadurch keine Diskriminierung von anderen Geschlechtern, gesellschaftlichen Gruppen oder einzelnen Personen.
    5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

  1. Unternehmensgegenstand, Markt
    1. MM erbringt insbesondere nachfolgende IT-Dienstleistungen:
      • An- und Verkauf von Hardware & Software
      • Vermietung von Hardware & Software
      • Wartung & laufende IT-Betreuung
      • Hosting
      • Cloud-Computing Solutions
      • Einrichtung von Netzwerken & Telefonanlagen
      • Installation von Software, Programmen, IT- bzw. Datenschnittstellen
      • Consulting
    2. MM richtet seine Leistungen an Unternehmen (B2B) und Verbraucher (B2C)
    3. Die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen unterliegen einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung (angenommenes Angebot).
    4. MM richtet sein Leistungsangebot an Kunden innerhalb der europäischen Union.
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  1. Angebot, Vertragsabschluss
    1. Der Leistungsinhalt richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
    2. Angebote von MM sind freibleibend, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet werden. Die im Angebot getroffenen Aufwandschätzungen und Lieferungstermine verstehen sich – sofern sich aus der Natur des Geschäfts oder dem Angebot nichts Abweichendes ergibt – immer als voraussichtlicher Aufwand bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung.
    3. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt zwischen MM und dem Kunden ein Vertrag über die im Angebot enthaltenen Leistungen zustande.
    4. Dauerschuldverhältnissen sind mit ihrer Mindestlaufzeit und der wiederkehrenden Kosten im Angebot entsprechend gekennzeichnet.

 

  1. Lieferungserbringung, Erfüllungsort, Termine, Verzug
    1. MM verpflichtet sich, die Leistungserbringung nach den zeitlichen Anforderungen des Kunden, jedoch ohne unnötigen Aufschub, durchzuführen.
    2. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich – sofern zweckmäßig – mit der Erbringung von Teilleistungen bzw. -lieferungen durch MM und deren separater Verrechnung einverstanden.
    3. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von MM.
    4. Die Leistungstermine und -fristen werden von MM nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an den Kunden.
    5. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 2 wöchigen Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil bezüglich dem Verzug vorliegt.

 

  1. Wechselseitige Rechte und Pflichten
    1. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung der Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
    2. Im Rahmen der Leistungserbringung ist MM auf Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher im Rahmen der Zusammenarbeit die notwendigen, in seiner Sphäre liegenden Mitwirkungs- und Bereitstellungsleistungen erbringen, um MM die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Pflichten und die Erbringung der Leistungen ohne Nachteile zu ermöglichen.
    3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungs- oder Informationspflichten (Obliegenheiten), so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder Fristen diese um den Zeitraum der der Sphäre des Kunden zuzuordnenden Verzögerungen.
    4. Etwaige infolge Verletzung der Obliegenheiten eintretenden zusätzlichen Aufwendungen bzw. Schäden sind vom Kunden zu tragen.

 

  1. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungskonditionen, Verzugszinsen, Barauslagen, Wertsicherung
    1. Das Entgelt ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Es versteht sich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein ziffernmäßig bestimmter Umsatzsteuerbetrag genannt ist, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. MM behält sich das Recht vor, nicht im Angebot enthaltene allfällige Barauslagen wie Software-Lizenzen (Microsoft Lizenzgebühr etc.) direkt dem Kunden weiter zu verrechnen.
    3. MM hat das Recht, bei Auftragserteilung Akontozahlungen oder Zwischenzahlungen in beliebiger Höhe zu verlangen und die Leistungserbringung von Zahlungszielen bzw. dem tatsächlichen Zahlungseingang durch den Kunden abhängig zu machen.
    4. Sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel festgelegt ist, sind Rechnungen von MM nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
    5. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Ist der Kunde Verbraucher so verpflichtet er sich zur Bezahlung der gesetzlichen Zinsen.
    6. MM kann außer den vereinbarten bzw. gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeten und ihm erwachsenen Schäden geltend machen. Dazu zählen insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
    7. Die Parteien vereinbaren die Wertbezogenheit (Wertsicherung) hinsichtlich der Entgelte aus vertraglich vereinbarten Dauerschuldverhältnissen gemäß dem aktuell von der Statistik-Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI). Als Referenz wird der jeweilige Monat und das Jahr des Vertragsabschlusses des VPI herangezogen. MM ist berechtigt, Entgelte entsprechend dem VPI mit Beginn eines jeden Quartals anzupassen. Bei Verbrauchern verzichtet MM auf die Wertanpassung für die ersten 2 Monate nach Vertragsabschluss.

 

  1. Support- und Reaktionszeiten
    1. Support- bzw. Wartungsleistungen von MM werden im sg. Ticketsystem abgehandelt. Für jede Support-Anfrage des Kunden erstellt MM ein Ticket, das bis zur Behebung des Support-Falles aktiv bleibt.
    2. MM verpflichtet sich Support-Anfragen nach zeitlicher Verfügbarkeit, jedoch unverzüglich
    3. Verfügt der Kunde über eigene bzw. eine ungeeignete Hard- oder Software, so können sich Supportzeiten deutlich verlängern bzw. MM übernimmt keine Gewährleistung, dass die Support-Anfrage des Kunden überhaupt technisch lösbar ist.

 

  1. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftungsbeschränkungen
    1. MM leistet dem Kunden dafür gewähr, dass die vereinbarten Leistungen dem Angebot bzw. Vertrag entsprechen. Insbesondere gewährleistet MM, dass die Leistungen die gewöhnlich vorausgesetzten und/oder ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
    2. Die Leistungen gelten vom Kunden als genehmigt und somit mängelfrei, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab der Leistungserbringung schriftlich einen Mangel anzeigt. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst (Mangelschaden) sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Leistung nicht mehr geltend machen. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
    3. Ist der Kunde Unternehmer, ist MM berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbessrung, Austausch, Preisminderung) und deren Zeitraum zu bestimmen.
    4. MM haftet nach dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Unternehmens, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
    5. Ist der Kunde Unternehmer, so haftet MM nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sowie nicht für bestimmte Erträge.
    6. MM haftet in keinem Fall, sofern der Kunde veraltete oder ungeeignete Hard- oder Software verwendet, unlizenzierte bzw. ungesicherte, ungenehmigte oder risikoreiche Programme installiert, fremde bzw. ungeprüfte Datenträger gebraucht, kein ordnungsgemäßes Datenbackup oder Software-Updates durchführt.
    7. MM haftet weiters nicht für den Verlust bzw. de Wiederherstellung von Daten, Programmen, infolge Durchführung von Wartungsleistungen oder Programminstallationen etc. in Eigenregie des Kunden oder durch sonstige Dritte.
    8. Ist der Kunde Unternehmer, so wird im Falle einer Haftung von MM das Verschulden – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – nicht vermutet, sondern hat der Kunde hierfür den Beweis zu erbringen.

 

  1. Vertraulichkeit
    1. Die Parteien verpflichten sich, allfällige der anderen Seite bekanntgewordene vertrauliche Informationen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB geheim zu halten.
    2. Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten Informationen, technische Daten, Kundendaten, Umsatzdaten oder Know-how, die einer Partei im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit mit der anderen Partei zur Kenntnis gelangen, unabhängig davon, ob solche Informationen als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder nicht. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, wenn
    3. die empfangende Partei bereits vor der Mitteilung der Information durch die andere Partei in Besitz der Information war und die Information ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten hat;
    4. die Information öffentlich bekannt ist;
    5. die empfangende Partei die Information von einem Dritten erhalten hat, sofern der Dritte keine eigene Verpflichtung zur Geheimhaltung verletzt hat;
    6. die empfangende Partei die Information unabhängig von vertraulicher Information selbst entwickelt hat;
    7. die Information belanglos, naheliegend oder trivial ist;
    8. die Information aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Verfügung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde offengelegt wird (in diesem Fall ist die jeweils andere Partei unverzüglich und vor der Offenlegung zu informieren).
    9. Für das Vorliegen eines der oben genannten Ausnahmetatbestände trägt die empfangende Partei die Beweislast.

 

  1. Datenschutz
    1. MM verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen DSG.
    2. MM wird personenbezogene Daten ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken verwenden und keine darüberhinausgehende wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder Verwertung derselben unternehmen.
    3. MM verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Mitarbeiter, Geschäftspartner und Subunternehmer zu überbinden und gewährleistet deren Einhaltung.
    4. Die Datenschutzbestimmungen von MM sind auf der Webseite abrufbar und akzeptiert der Kunde diese inhaltlich.

 

  1. Höhere Gewalt
    1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege steht.
    2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von MM vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten des Kunden.

 

  1. Subunternehmer, Aufrechnungsverbot
    1. Eine persönliche Ausführung eines allfälligen Werkvertrages durch MM wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Auftrag angeführt ist. Ansonsten gestattet der Kunde MM zur Leistungserbringung die Beiziehung von Hilfskräften, Subunternehmern und Mitarbeitern nach eigenem Ermessen.
    2. Eine Aufrechnung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen des Kunden gegenüber MM ist unzulässig.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand
    1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
    2. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien.
    3. Ist der Kunde Verbraucher, unterliegt die oben getroffene Rechtswahl bzw. der gewählte Gerichtsstand möglicherweise rechtlichen Einschränkungen des Wohnsitzstaates des Kunden. Gesetzt dem Fall, dass Punkt 14.1 bzw. 14.2 einer Unwirksamkeit bzw. Einschränkung durch anderslautendes zwingendes Recht unterliegt, gelten die jeweils auf das Vertragsverhältnis mit der Kunden geltenden gesetzlichen Regelungen.

 

  1. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses.
    2. Beide Parteien stimmen der wechselseitigen Kommunikation per einfachem E-Mail zu. Erklärungen gelten der jeweils anderen Partei zugestellt, sofern diese auf die zuletzt bekannt gegebene (elektronische) Zustellanschrift übermittelt werden.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge der Änderung der Rechtslage werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt auch für Lücken dieses Vertrages.

 

  1. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Ist der Kunde Verbraucher hat er ein Wahlrecht, dieses Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann sich unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr näher informieren.